Immer bestens informiert helfen wir nicht nur bei der Lösung Ihrer steuerlichen Fragen, sondern stellen Sie als Unternehmer in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir wollen ein zuverlässiger und langjähriger Begleiter Ihrer geschäftlichen und privaten Steuerangelegenheiten sein.
Deutschland ist das Land mit den meisten Steuergesetzen. Kein Wunder, dass man sich manchmal im Steuerdschungel verirrt. Wir helfen Ihnen, damit Sie mit Ihren Steuerfragen nicht in der Sackgasse landen.
Wir können auf eine berufliche Tradition und Erfahrung seit 1992 verweisen. Unser jetziges Unternehmen wurde im Jahr 2003 am heutigen Standort in Leipzig gegründet.
Was wir für Sie tun können
Unser Leistungskatalog gewährleistet die notwendige Begleitung bei Ihren geschäftlichen wie auch bei privaten Steuerangelegenheiten. Wir betreuen Kapital- und Personengesellschaften, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie gemeinnützige Vereine.
Auch die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner zählt zu unseren Leistungen.
Die Kernkompetenzen unserer Steuerkanzlei auf einen Blick
Das „A und O“ unserer Arbeit ist die Lösung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.
Sie haben Arbeitnehmer? Die Vorschriften zur Lohnabrechnung ändern sich fast monatlich! Wir können...
Die Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in Berufsverbänden und Kooperationen ergänzen unsere solide Basis für die Arbeit in Ihrem Interesse.
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15.05.2024 07:55
Der Rat der EU hat am 14.05.2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Die sog. FASTER-Initiative zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Anleger, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre wie Banken oder Investitionsplattformen sicherer und effizienter zu machen.
14.05.2024 15:37
Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt. So das FG Düsseldorf (Az. 9 K 382/23 G,F).
14.05.2024 15:22
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).